Lernformen und Leistungsanforderungen
Um unterschiedlichen Lerntypen und Lernvoraussetzungen gerecht werden zu können, bedarf es individueller Aufgabenstellungen und Leistungsanforderungen. Die Berücksichtigung des individuellen Leistungsvermögens der Kinder gelingt vor allem durch die Arbeitsformen des offenen Unterrichts, deren Ziel es ist, die Kinder in zunehmendem Maße selbstgesteuert und eigenverantwortlich lernen und leisten zu lassen.
In unserer Schule werden diese schülerzentrierten Unterrichtsformen häufig durchgeführt. Sie wechseln jedoch immer mit Phasen des lehrerzentrierten Unterrichts ab, um auch den Kindern gerecht zu werden, deren Fähigkeit und Bereitschaft zu selbstgesteuertem Lernen noch nicht entwickelt ist.
Wichtig ist uns, dass allen Kindern ein Weg erschlossen wird, die tragfähigen Grundlagen für den jeweiligen Lernstoff zu erwerben, so dass uns dann eine Leitungsfeststellung und –beurteilung möglich ist.
Leistungsfeststellung
Auf der Grundlage der Richtlinien und Lehrpläne und unter den vom Schulträger bereitgestellten Rahmenbedingungen sowie ausgerichtet am gesellschaftlichen Bedarf arbeiten wir kindorientiert mit einer deutlichen Erfolgshaltung und einer Kultur des zielgerichteten Lernens.
Es ist unser Anspruch, die Leistungen der Schülerinnen und Schüler wahrzunehmen und sie zu würdigen. Darauf aufbauend ist es unsere Aufgabe, neue Lernwege zu öffnen und die Lernenden individuell zu unterstützen.
Leistungsbewertung
Die Leistungsbeurteilung erfolgt zunehmend von der individuellen Lernentwicklung (Berichtszeugnisse in Klasse 1 und 2) hin zur Orientierung an den vorgegebenen verbindlichen Anforderungen am Ende der Klasse 4 (Notenzeugnisse) im Hinblick auf das zu erreichende Übergangsprofil.
Mit geeigneten Testverfahren, Klassenarbeiten und der Beobachtung der Mitarbeit und Einsatzbereitschaft im Unterricht stellen wir fest, ob die Schülerinnen und Schüler den Anforderungen gerecht werden. Mindeststandards am Ende der Klasse 2, Parallelarbeiten im dritten Schuljahr, die Lernstandserhebungen im vierten Jahrgang sowie die verbindlichen Anforderungen am Ende der Klasse 4 verbunden mit dem Übergangsprofil dienen zur Qualitätsüberprüfung und –sicherung.
Grundlage für die Bewertung ist die Zusammenschau aller erbrachten Leistungen:
- eingehende Lernstandsanalysen,
- begleitende Lernbeobachtungen,
- die Festlegung von Zielen und darauf abgestimmter Unterricht in ständiger Wechselwirkung,
- die Beachtung von Fehlleistungen auch als Hinweise auf die Denkwege der Kinder und als Ansatzpunkte für weitere Förderung,
- die Rückmeldungen durch die Lehrkraft, verbunden mit Lernberatungen,
- die Rückmeldungen über Leistungen durch die Kinder untereinander, verbunden mit Beratungen.
Zugrunde liegen dabei außerdem Arbeitsdokumente (Schulhefte und -ordner, Kunstwerke,.. ), mündliche und schriftliche Leistungsüberprüfungen (Wissensabfragen, Klassenarbeiten, Tests, praktische Leistungen z.B. im Sport- oder Musikunterricht,…), die Mitarbeit in allen Formen des Unterrichts einschließlich Wochenplan-, Gruppen- oder Freiarbeit, Beobachtungen der Lernentwicklung sowie Gespräche mit den Schülerinnen und Schülern über ihr Lernen.